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Mittwoch, 14. November 2012

Autounfall? Unfallschadenabwicklung nicht aus der Hand geben

 

Nach einem unverschuldeten Unfall ist man oft hilflos. Schließlich erlebt man ein solches Ereignis nicht alle Tage.

Oft glaubt man, dass mit einem Anruf bei gegnerischen Versicherern alles Notwendige in die Wege geleitet wurde. Selbst die Polizei rät nach einer Unfallaufnahme oft dazu, Kontakt mit dem gegnerischen Versicherer aufzunehmen.

Dieser Rat allerdings ist in aller Regel grundfalsch. Nicht der Unfallgeschädigte ist verpflichtet, den Unfallschaden zu melden, sondern diese Verpflichtung trifft zuerst einmal den Unfallverursacher. Der Unfallgeschädigte sollte zuerst die Daten des Unfallgegners vermerken, schauen, ob Zeugen zur Verfügung stehen, in jedem Fall aber das Kennzeichen des Unfallgegners notieren.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen dem Geschädigten viele Rechte zu. So hat er immer die Möglichkeit, mit der Geltendmachung seiner Ansprüche auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt zu beauftragen. Oft noch entscheidender ist jedoch die sachgerechte Feststellung der Höhe des Unfallschadens. Hier hat der Geschädigte das Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Beweissicherung und Schadenfeststellung zu beauftragen. Die Kosten hierfür übernimmt die gegnerische Versicherung. Lediglich in Fällen eines sogenannten Bagatellschadens, wenn die Reparaturkosten geringer sind als 750,00 €, muss der Geschädigte die Sachverständigenkosten selbst tragen. In Anbetracht der komplexen Fahrzeugtechnik ist ein solcher Fall jedoch kaum vorstellbar.

Das Recht, einen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen, besteht im Übrigen auch, wenn der Versicherer ausdrücklich auf einen Sachverständigen verzichtet oder anbietet, einen eigenen Sachverständigen hinzuziehen. Auf solche Angebote sollte man sich nie einlassen. Es kann nicht sein, dass der, der den Schaden auszugleichen hat, auch noch bestimmen soll, wie hoch dieser Schaden am Ende ist.

Nach den Erfahrungen des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. – BVSK – gibt es heute kaum noch sogenannte klar gelagerte einfache Schadenereignisse. Nicht nur der Unfallhergang ist gelegentlich streitig, sondern regelmäßig wird über die Höhe des Schadens gestritten. Verantwortlich hierfür ist einerseits das Bestreben vieler Versicherer, Schadenersatzansprüche zu reduzieren, indem scheinbar oft willkürlich gekürzt wird, verantwortlich ist aber auch die immer komplexere Fahrzeugtechnik, modernste Werkstoffe oder auch ein sehr hoher Elektronikanteil in den Fahrzeugen.

Ohne unabhängiges Schadengutachten ist es später schwierig – wenn nicht gar unmöglich, alle Schadenpositionen zu erfassen. Dies gilt für die reinen Reparaturkosten, aber auch für die sogenannte merkantile Wertminderung oder für die Bestimmung des Restwertes und des Wiederbeschaffungswertes.

Der Geschädigte sollte in jedem Fall Wert darauf legen, dass ein qualifizierter, unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen wird. Der Kostenvoranschlag der Werkstatt ersetzt niemals ein Schadengutachten. Kriterium für Qualität und Unabhängigkeit ist beispielsweise die Mitgliedschaft in einem seriösen Berufsverband wie dem BVSK.

Die Kfz-Sachverständigen der Ingenieurbüro Lehmann KG (www.gutachter-lehmann.de) helfen und unterstützen Sie gerne nach einem Verkehrsunfall.
Auch Verkehrsrechtsanwälte können über den BVSK vermittelt werden.

Dienstag, 13. November 2012

Ihr KFZ-Gutachter & Sachverständiger in Berlin

Kfz-Gutachten & Kfz-Sachverständigen-Leistungen rund um´s verunfallte Fahrzeug vom Kfz-Experten

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Sie haben an Ihrem Fahrzeug einen Blechschaden? Sie suchen einen qualifizierten unabhängigen Kfz-Sachverständigen & Kfz-Gutachter mit langjähriger Berufserfahrung & Qualifikation?

Als annerkanntes Kfz-Sachverständigenbüro mit mehr als 20 Jahren Erfahrung auf dem Gebiet der Kfz-Schadensbegutachtung in Berlin und Umland unterstützen wir Sie bei der kompletten Schadensregulierung und erstellen ein professionelles Kfz-Schadensgutachten zur Beweissicherung der Schäden an Ihrem verunfallten Fahrzeug. Bei Klein- und Bagatellschäden unterstützen wir Sie mit einem aussagefähigen Kostenvoranschlag inklusive Fotoanhang und leiten auch diesen auf Wunsch direkt zur regulierenden Versicherung.

All diese Dienstleistungen rechnen wir im Haftpflichtschadensfall direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, sodass Sie keine Vorausfinanzierung der Gutachterkosten haben, sofern die Schuldfrage geklärt ist. Gerne besichtigen wir Ihr Fahrzeug sofort vor Ort bei Ihnen zu Hause, oder aber auch in der Kfz-Werkstatt Ihres Vertrauens oder Ihrem Arbeitsplatz.
Selbst wenn Sie keine Schuld nach dem Verkehrsunfall tragen, bedeutet das für Sie trotzdem jede Menge Papierkram mit der regulierenden Versicherung. Und womöglich behauptet Ihr Unfallgegner obendrein, keine Schuld an dem Verkehrsunfall zu haben. Ganz zu schweigen davon, dass Ihr Fahrzeug beschädigt ist, sind das einfach Unannehmlichkeiten, die kein Mensch haben möchte.

Ersparen Sie sich Stress. Wenden Sie sich stattdessen gleich an einen kompetenten Kfz-Sachverständigen. Gerne unterstützen wir Sie bei der kompletten Kfz-Schadensabwicklung.

Tipp: "Egal ob den Verkehrsunfall die Polizei Vor-Ort aufgenommen hat oder nicht, sollte der Schaden von beiden Unfallbeteiligten innerhalb von 48h bei der regulierenden Versicherung gemeldet werden, damit Sie eine schnelle Schadenregulierung erreichen..."

Unser jahrelanges Know-How schützt Sie vor finanziellen Verlusten und Komplikationen mit der gegnerischen Versicherung. Und sollte es doch zum Streit zwischen den Beteiligten kommen, profitieren Sie von unserer Kooperation mit einem erfahrenen Rechtsanwalt im Verkehrsrecht. Dieser übernimmt für Sie gerne die juristische Abwicklung Ihres Unfallschadens.

Es ist Ihr gutes Recht, sich an einen Experten zu wenden, wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden.

Und von diesem Recht sollten Sie Gebrauch machen, denn z.B. hat anders als oft angenommen, der Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt juristisch gesehen oft keine beweissichernde Funktion und enthält auch nicht den Nutzungsausfall oder eine Wertminderung.


Nutzen Sie die Möglichkeit, sich an einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu wenden. Sie werden erleichtert sein, wie problemlos ein Unfallschaden sich abwickeln lässt, wenn ein kompetentes und erfahrenes Team das für Sie erledigt!


Nutzen Sie jetzt unser Angebot und ich zeige Ihnen, wie Sie nach einem Autounfall eine Auszahlung der Reparaturkosten in bereits 7 Tagen, statt durchschnittlich 21 Tagen erreichen können. Mit der selben Arbeitsweise zeige ich Ihnen, wie Sie eine von der regulierden Versicherung bestätigte Reparaturfreigabe in nur 6 Stunden erhalten und somit schnellstmöglich Ihr Fahrzeug in Ihrer Kfz-Werkstatt sofort instandsetzen lassen können.
Hier die 10 wichtigsten Schritte für eine SCHNELLE und KOMPLETTE Schadenabwicklung:


Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einem Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:


  1. Ihnen als Geschädigten Autofahrer steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenshöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch ein sogenannter Klein- oder Bagatellschaden vorliegt (Schadenshöhe liegt nicht höher als 715.-Euro) reicht als Schadensnachweis zumeist der Kostenvorschlag einer Fachwerkstatt ausreichen. Sie erhalten übrigens ohne großen Aufwand und ohne Kosten bei uns diesen Kostenvoranschlag, welchen wir auch auf Wunsch direkt zur Versicherung weiterleiten.
  2. Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe ist Voraussetzung dafür, dass Ihnen nach einem Verkehrsunfall die zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass Ihr Unfallschaden vollständig erkannt und beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann zudem die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.
  3. Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalls offenbarungspflichtig. Mit dem Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
  4. Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in
    der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.
  5. Ihnen als geschädigten Autofahrer steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).
  6. Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen und müssen sich NICHT auf die Angebote der gegnerischen Versicherung einlassen.
  7. Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens
    Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, wird von uns festgelegt und bereits im Schadengutachten vermerkt.
  8. Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.
  9. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie als Geschädigter einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.
  10. Wir als unabhängige Kfz-Sachverständige tragen dazu bei, daß eine neutrale und unabhängige Ermittlung des Schadens gewährleistet wird.
Das erwartet Sie unter anderem neben der Erstellung eines Schadengutachtens.
  • Die 7 Geheimnisse einer erfolgreichenn Schadenabwicklungen und…
  • …wie Sie Sofort mehr Auszahlung (100%), schnellere Schadenregulierung erreichen und sich trotzdem nicht Stunden mit der Schadenregulierung befassen zu müssen.
  • Sie lernen einige der besten Schadenregulierungs-Strategien um schnell und komplett eine Auszahlung zuerhalten.
  • Was Sie genau tun müssen um nach einem Autounfall die Schadenregulierung in die richtige Richtung zu „lenken“!
  • Lernen Sie geheime Insider-Strategien, wie Sie die regulierende Versicherung dazu bringen, für Sie eine schnelle Auszahlung zu erreichen!
  • Wie Sie eine (fast) unkomplizierte Schadenregulierung aufbauen!
  • Wie Sie eine schnelle Auszahlung generieren ohne dafür viel Zeit in Anspruch zu nehmen.
  • Und vieles mehr…
Rufen Sie also am besten gleich unter 030-54 99 59 0 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.


Mit freundlichen Grüßen

Carsten Lehmann
PS: Sie haben Fragen zur Begutachtung an Ihrem Unfallschaden, zur Fahrzeugbewertung oder zur Erstellung von Classic-Data Gutachten für die Versicherung oder zum Verkauf? Greifen Sie doch einfach zum Telefon! Sie erreichen mich unter 030-54 99 59 0 oder 0174-989 37 24.