Montag, 13. April 2015

Immer Reparaturbestätigung nach fiktiver Auszahlung der Reparaturkosten


Ihr Kfz-Gutachter in Berlin, Carsten Lehmann rät: „Wenn Sie sich nach einem Unfallschaden die Reparaturkosten fiktiv auszahlen lassen und das Fahrzeug in Eigenregie ohne Rechnung reparieren lassen, ist es ratsam eine Reparaturbestätigung durch einen Kfz-Sachverständigen erstellen zu lassen.“

In der Vergangenheit kam es des Öfteren immer wieder vor, dass Geschädigte nach fiktiver Abrechnung erneut in einem Verkehrsunfall  verwickelt worden ist. Somit kam er nun in die Schwierigkeit, die ordnungsgemäße Reparatur des früheren Unfallschadens nachzuweisen.

Die Sache ist natürlich heute die, das die Versicherungen untereinander mit dem sogenannten Hinweis- und Informationssystem „HIS“ so gut vernetzt sind, dass Sie garantiert eine Rückfrage zum alten Schaden von der Versicherung erhalten.

Das HIS-System wurde von der Versicherungswirtschaft eingeführt um Versicherungsbetrug und –missbrauch im Vorfeld aufzudecken.

Wenn Sie dann die Reparatur des vorherigen Unfallschadens nicht belegen können, verweigert die Versicherung im schlimmsten Fall die Regulierung.

Wenn Sie bei uns ein Kfz-Schadengutachten erstellen lassen, dann erhalten Sie die Reparaturbestätigung von uns *kostenlos*!

Ihr Kfz-Gutachter in Berlin, Tel.: 030-54 99 59 0. Rufen Sie noch heute an! Wir machen das!