Mittwoch, 6. November 2013

Oldtimer? Unfall? Verlust? Sind Sie wirklich mit der Hälfte zufrieden?

 
Classic Data Bewertungspartner in Berlin und Umland

Und wie alt ist Ihr Fahrzeug-Gutachten?
Klassische Fahrzeuge sind auch im Schadensfall etwas Besonderes! Reparaturaufwendungen, Ersatzteilbeschaffung sowie Wertermittlung sind anders als bei modernen Fahrzeugen. Wir als Classic Data Bewertungspartner in Berlin kennen die Feinheiten und berücksichtigen diese bei der Kalkulation.

Zur Werterhaltung Ihres Klassikers und zum Schutz gegen Unterversicherung empfehlen wir die Aktualisierung Ihrer Fahrzeugbewertung nach 2 Jahren.





"Classic Data Bewertungen werden von allen *führenden* Oldtimerversicherungen anerkannt!"

Die Kfz-Sachverständigen der Ingenieurbüro Lehmann KG erstellen Bewertungen für viele Zwecke, z.B. zur Versicherungseinstufung, Vorlage bei Kreditinstitutionen oder Leasinggesellschaften, für Kauf oder Verkauf, sowie zur Dokumentation von Restaurationen oder für den Schadenfall.
Ob Oldtimer, Youngtimer, Exot, Replika, Szene-Fahrzeug, Harley oder Roller. Wir bieten Ihnen Fahrzeugbewertungen, Beratung und Service!


Sind Sie wirklich mit der Hälfte zufrieden?

Was nützt eine Wertsteigerung, wenn Sie nicht dokumentiert ist?
Ein aktuelles Classic Data Gutachten attestiert den jetzigen Wert Ihres Fahrzeuges und hilft im Schadensfall Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Kurzbewertungen zur Versicherungseinstufung erhalten Sie bereits ab 150 EUR.

Unfallschadenabwicklung nicht aus der Hand geben

             
Nach einem unverschuldeten Unfall ist man oft hilflos. Schließlich erlebt man ein solches Ereignis nicht alle Tage.
Oft glaubt man, dass mit einem Anruf bei gegnerischen Versicherern alles Notwendige in die Wege geleitet wurde. Selbst die Polizei rät nach einer Unfallaufnahme oft dazu, Kontakt mit dem gegnerischen Versicherer aufzunehmen.
Dieser Rat allerdings ist in aller Regel grundfalsch. Nicht der Unfallgeschädigte ist verpflichtet, den Unfallschaden zu melden, sondern diese Verpflichtung trifft zuerst einmal den Unfallverursacher. Der
Unfallgeschädigte sollte zuerst die Daten des Unfallgegners vermerken, schauen, ob Zeugen zur Verfügung stehen, in jedem Fall aber das Kennzeichen des Unfallgegners notieren.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen dem Geschädigten viele Rechte zu. So hat er immer die Möglichkeit, mit der Geltendmachung seiner Ansprüche auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen
Anwalt zu beauftragen. Oft noch entscheidender ist jedoch die sachgerechte Feststellung der Höhe des Unfallschadens. Hier hat der Geschädigte das Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Beweissicherung und Schadenfeststellung zu beauftragen. Die Kosten hierfür übernimmt die gegnerische
Versicherung. Lediglich in Fällen eines sogenannten Bagatellschadens, wenn die Reparaturkosten geringer sind als 750,00 €, muss der Geschädigte die Sachverständigenkosten selbst tragen. In Anbetracht der komplexen Fahrzeugtechnik ist ein solcher Fall jedoch kaum vorstellbar.
Das Recht, einen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen, besteht im Übrigen auch, wenn der Versicherer ausdrücklich auf einen Sachverständigen verzichtet oder anbietet, einen eigenen Sachverständigen hinzuziehen. Auf solche Angebote sollte man sich nie einlassen. Es kann nicht sein, dass der, der den
Schaden auszugleichen hat, auch noch bestimmen soll, wie hoch dieser Schaden am Ende ist.

Nach den Erfahrungen des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. – BVSK – gibt es heute kaum noch sogenannte klar gelagerte einfache Schadenereignisse. Nicht nur der Unfallhergang ist gelegentlich streitig, sondern regelmäßig wird über
die Höhe des Schadens gestritten. Verantwortlich hierfür ist einerseits das Bestreben vieler Versicherer, Schadenersatzansprüche zu reduzieren, indem scheinbar oft willkürlich gekürzt wird, verantwortlich ist aber auch die immer komplexere Fahrzeugtechnik, modernste Werkstoffe oder auch ein sehr hoher
Elektronikanteil in den Fahrzeugen.

Der BVSK hilft gerne bei der Vermittlung eines geeigneten Sachverständigen (www.bvsk.de).
Auch Verkehrsrechtsanwälte können über den BVSK vermittelt werden.