Montag, 26. November 2012

Das sollten Sie über Kfz-Sachverständige unbedingt wissen!

Natürlich können Sie direkt einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen. Dieser bringt in der Regel auch direkt die gegnerische Versicherung in Erfahrung, soweit Ihm der Unfallgegner bzw. das gegnerische Kennzeichen bekannt ist.

 

Damit Ihr Unfallschaden unabhängig begutachtet wird, haben Sie die freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen. Einzige Voraussetzung für die Beauftragung eines freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen besteht darin, dass er nach aktueller Rechtssprechung erst ab einer Schadenhöhe von 700,00 EUR eingeschaltet werden darf.

 

Für Schäden unterhalb von 700,00 EUR gilt die Bagatellschadengrenze, für die ein normales Kostenangebot einer Kfz-Werkstatt ausreicht. Da aber schon Schäden,  am Beispiel eines Stoßfängers oder Tür, oft die so genannte „Bagatellschadensgrenze“ übersteigen, empfiehlt es sich, dass sich ein Kfz-Sachverständiger den Schaden anschaut und gegebenenfalls ein Unfallgutachten erstellt.


Da natürlich solche Kfz-Schadengutachten je nach höhe des Unfallschadens mehrere hundert Euro kosten können und nicht immer die Schuldfrage dahingehend geklärt ist, das die gegnerische Versicherung auch die Sachverständigenkosten mit übernimmt, können Sie ganz einfach und bequem von zu Hause aus eine Kfz-Schaden-Kalkulation preisgünstig anfertigen lassen.


Natürlich und darauf können Sie sich verlassen, werden die Kfz-Schaden-Kalkulationen von einem Team aus Kfz-Sachverständigen angefertigt. Und möchten Sie sich doch lieber auf die Arbeit eines Kfz-Sachverständigen bei Ihnen vor Ort vertrauen, so kann ich Ihnen auch einen freien und anerkannten Kfz-Sachverständigen vor Ort empfehlen.

 

Bei der Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen sollten Sie  darauf zu achten, dass er frei und  unabhängig sein sollte. Weiterhin sollten Sie darauf achten, dass der Kfz-Sachverständige einem Verband wie zum Beispiel dem BVSK (Bundesverband freier und unabhängiger Kfz-Sachverständiger) angehört. Diese Kfz-Sachverständigen sind vom Verband verpflichtet, sich regelmäßig weiter- und fortzubilden. So müssen die freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen die Mitglied im BVSK sind im Jahr an mindestens 3 Weiterbildungsseminaren teilnehmen.

Ihr Kfz-Gutachter und Sachverständigenbüro in Berlin & Brandenburg: KFZ-Gutachter packt aus...

Ihr Kfz-Gutachter und Sachverständigenbüro in Berlin & Brandenburg: KFZ-Gutachter packt aus...: Ihnen als Geschädigten Autofahrer steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von...

KFZ-Gutachter packt aus...

  1. Ihnen als Geschädigten Autofahrer steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenshöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch ein sogenannter Klein- oder Bagatellschaden vorliegt (Schadenshöhe liegt nicht höher als 715.-Euro) reicht als Schadensnachweis zumeist der Kostenvorschlag einer Fachwerkstatt ausreichen. Sie erhalten übrigens ohne großen Aufwand und ohne Kosten bei uns diesen Kostenvoranschlag, welchen wir auch auf Wunsch direkt zur Versicherung weiterleiten.
  2. Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe ist Voraussetzung dafür, dass Ihnen nach einem Verkehrsunfall die zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass Ihr Unfallschaden vollständig erkannt und beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann zudem die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.
  3. Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalls offenbarungspflichtig. Mit dem Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
  4. Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in
    der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.
  5. Ihnen als geschädigten Autofahrer steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).
  6. Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen und müssen sich NICHT auf die Angebote der gegnerischen Versicherung einlassen.
  7. Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens
    Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, wird von uns festgelegt und bereits im Schadengutachten vermerkt.
  8. Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.
  9. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie als Geschädigter einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.
  10. Wir als unabhängige Kfz-Sachverständige tragen dazu bei, daß eine neutrale und unabhängige Ermittlung des Schadens gewährleistet wird.
  11. Mit dieser Methode erreichen Sie eine durchschnittliche Mehrauszahlung von 367 EUR. Ganz legal und seriös. Damit aber nicht jeder damit "hausieren" geht, werde ich diese Methode nicht veröffentlichen, sondern Ihnen nur bei der Schadenbegutachtung nennen. Diese einzigartige Methode funktioniert auch nur ausschließlich bei Haftpflichtschäden. 

Sonntag, 25. November 2012

Vorsicht, Falle! Miese Tricks unseriöser Autohändler


Sie haben sich entschieden einen neuen Gebrauchtwagen zu kaufen und gehen zum Händler. Zwei Wochen später haben Sie einen Autounfall und der Kfz-Gutachter sagt Ihnen, dass Ihr neuer Gebrauchter einen Unfallschaden hatte. Und das obwohl im Kaufvertrag ausdrücklich dieses Fahrzeug als "unfallfrei" deklariert wurde. Leider kein Einzelfall in meiner Tätigkeit als Kfz-Gutachter und Sachverständiger in Berlin.

Einer meiner ganz fiesen Fälle war der, das eine Kundin mit einem Haftpflichtschaden zu mir ins Büro kam und sie das Fahrzeug zwei Wochen zuvor bei einem Händler als unfallfrei erwarb. Im Laufe der Schadenregulierung stellte sich aber heraus, dass dieses Fahrzeug in der Vergangenheit bei einer Versicherung als Totalschaden abgerechnet wurde. Die jetzige gegnerische Versicherung die den Schaden regulieren sollte, weigerte sich den neuen Unfallschaden zu regulieren, da die neue Fahrzeughalterin in der Schadenmeldung angab, dass dieses Fahrzeug unfallfrei ist. Letztendlich regulierte die Versicherung nur den Schaden, da die Fahrzeughalterin mit dem Kaufvertrag nachweisen konnte, dass das Fahrzeug ihr als unfallfrei verkauft wurde.

Das sind die 8 Tricks unseriöser Autohändler!

1. Gewährleistungsausschluß

Verkauft ein Autohändler ein gebrauchtes Fahrzeug an eine Privatperson, darf er die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen. Oft tricksen Autohändler, indem sie das Fahrzeug "im Auftrag" oder "Privat" anbieten.

2. Manipulierter Tachostand

Mit dem Computer kann der Tacho an fast jedem Fahrzeug in wenigen Minuten "runter gestellt" werden. Achten Sie deshalb auf den Gesamteindruck am Fahrzeug und auf das Checkheft und auf Berichte der Hauptuntersuchung. Selbst ein Kontakt mit dem Vorbesitzer kann nicht schaden.

3. Verstecke Unfallschäden

Achten Sie auf Farbunterschiede, Arbeitsspuren an Verschraubungen, z.B. am Kotflügel vorn. Stimmen die Spaltmaße. Lassen Sie die Dicke der Lackschichtdicke mit einem Lackschichtdickenmessgerät überprüfen.

4. Optische Tricks

Sicherlich sieht es schick aus, wenn beim Händler ein Fahrzeug steht, wo der Motorraum glänzt. Der Nachteil aber einer solcher Aufbereitung ist der, das sich an einem frisch gereinigten Motor nicht feststellen lässt, ob dieser Öl verliert, Genauso sollten Sie bei frisch geschwärzten Reifen auf das Herstellungsjahr achten.

5. Verkaufsdruck

Hier ist es genauso wie beim Hauskauf "Sie müssen sich schnell entscheiden, wir haben noch andere Interessenten". Lassen Sie sich nicht vom Verkäufer unter Druck setzten, nehmen Sie sich Zeit. Ich hatte mal einen Kunden, der sich 15! Porsche 911 angeschaut hat, bis er den richtigen gefunden hat.

Tipp: Sie bekommen ein sehr gutes Bauchgefühl, wenn Sie mal wirklich zu 10 verschiedenen Autohändlern gehen und sich Fahrzeuge anschauen. Danach können Sie schon mal 7 Händler streichen, die Sie über den Tisch ziehen möchten.

6. HU und Garantie kosten extra

Der ausgewiesene Preis sollte der Endpreis sein. Ist die neue Hauptuntersuchung nur gegen extra Aufpreis möglich, sind meist Mängel am Fahrzeug. Bei "Fähnchenhändlern" kostet die Garantie meisten extra.

7. Gefälschtes Scheckheft

Ein Scheckheft mit allen Stempeln schafft Vertrauen. Aber nur, wenn es echt ist. Originale Rechnungen, Ölzettel und Aufkleber im Motorraum belegen konkrete Wartungs- und Reparaturarbeiten.

8. Verweigerung eines Checks

Sie sind unsicher, möchten das Fahrzeug vor dem Kauf von einem Kfz-Sachverständigen überprüfen lassen? Windige Händler, die Mängel verbergen wollen, spielen da oft nicht mit.

Tipp: Nehmen Sie sich beim Gebrauchtwagenkauf immer genug Zeit, lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, vergleichen Sie die Angebote.