Damit
Ihr Unfallschaden unabhängig begutachtet wird, haben Sie die freie Wahl eines
Kfz-Sachverständigen. Einzige Voraussetzung für die Beauftragung eines freien
und unabhängigen Kfz-Sachverständigen besteht darin, dass er nach aktueller
Rechtssprechung erst ab einer Schadenhöhe von 700,00 EUR eingeschaltet
werden darf.
Für
Schäden unterhalb von 700,00 EUR gilt die Bagatellschadengrenze, für die ein
normales Kostenangebot einer Kfz-Werkstatt ausreicht. Da aber schon Schäden, am Beispiel eines Stoßfängers oder Tür, oft
die so genannte „Bagatellschadensgrenze“ übersteigen, empfiehlt es sich, dass
sich ein Kfz-Sachverständiger den Schaden anschaut und gegebenenfalls ein
Unfallgutachten erstellt.
Da natürlich solche Kfz-Schadengutachten je nach höhe des Unfallschadens mehrere hundert Euro kosten können und nicht immer die Schuldfrage dahingehend geklärt ist, das die gegnerische Versicherung auch die Sachverständigenkosten mit übernimmt, können Sie ganz einfach und bequem von zu Hause aus eine Kfz-Schaden-Kalkulation preisgünstig anfertigen lassen.
Natürlich und darauf können Sie sich verlassen, werden die Kfz-Schaden-Kalkulationen von einem Team aus Kfz-Sachverständigen angefertigt. Und möchten Sie sich doch lieber auf die Arbeit eines Kfz-Sachverständigen bei Ihnen vor Ort vertrauen, so kann ich Ihnen auch einen freien und anerkannten Kfz-Sachverständigen vor Ort empfehlen.
Bei
der Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen sollten Sie darauf zu achten, dass er frei und unabhängig sein sollte. Weiterhin sollten Sie
darauf achten, dass der Kfz-Sachverständige einem Verband wie zum Beispiel dem
BVSK (Bundesverband freier und unabhängiger Kfz-Sachverständiger) angehört.
Diese Kfz-Sachverständigen sind vom Verband verpflichtet, sich regelmäßig
weiter- und fortzubilden. So müssen die freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen
die Mitglied im BVSK sind im Jahr an mindestens 3 Weiterbildungsseminaren
teilnehmen.
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