Montag, 26. November 2012

Das sollten Sie über Kfz-Sachverständige unbedingt wissen!

Natürlich können Sie direkt einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen. Dieser bringt in der Regel auch direkt die gegnerische Versicherung in Erfahrung, soweit Ihm der Unfallgegner bzw. das gegnerische Kennzeichen bekannt ist.

 

Damit Ihr Unfallschaden unabhängig begutachtet wird, haben Sie die freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen. Einzige Voraussetzung für die Beauftragung eines freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen besteht darin, dass er nach aktueller Rechtssprechung erst ab einer Schadenhöhe von 700,00 EUR eingeschaltet werden darf.

 

Für Schäden unterhalb von 700,00 EUR gilt die Bagatellschadengrenze, für die ein normales Kostenangebot einer Kfz-Werkstatt ausreicht. Da aber schon Schäden,  am Beispiel eines Stoßfängers oder Tür, oft die so genannte „Bagatellschadensgrenze“ übersteigen, empfiehlt es sich, dass sich ein Kfz-Sachverständiger den Schaden anschaut und gegebenenfalls ein Unfallgutachten erstellt.


Da natürlich solche Kfz-Schadengutachten je nach höhe des Unfallschadens mehrere hundert Euro kosten können und nicht immer die Schuldfrage dahingehend geklärt ist, das die gegnerische Versicherung auch die Sachverständigenkosten mit übernimmt, können Sie ganz einfach und bequem von zu Hause aus eine Kfz-Schaden-Kalkulation preisgünstig anfertigen lassen.


Natürlich und darauf können Sie sich verlassen, werden die Kfz-Schaden-Kalkulationen von einem Team aus Kfz-Sachverständigen angefertigt. Und möchten Sie sich doch lieber auf die Arbeit eines Kfz-Sachverständigen bei Ihnen vor Ort vertrauen, so kann ich Ihnen auch einen freien und anerkannten Kfz-Sachverständigen vor Ort empfehlen.

 

Bei der Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen sollten Sie  darauf zu achten, dass er frei und  unabhängig sein sollte. Weiterhin sollten Sie darauf achten, dass der Kfz-Sachverständige einem Verband wie zum Beispiel dem BVSK (Bundesverband freier und unabhängiger Kfz-Sachverständiger) angehört. Diese Kfz-Sachverständigen sind vom Verband verpflichtet, sich regelmäßig weiter- und fortzubilden. So müssen die freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen die Mitglied im BVSK sind im Jahr an mindestens 3 Weiterbildungsseminaren teilnehmen.

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