Montag, 26. November 2012

Die ultimative Sachverständigen-Checkliste mit der Sie garantiert einen qualifizierten und anerkannten Kfz-Sachverständigen finden

Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Gutachter Sie auch wirklich umfassend berät und unterstützt und Ihnen aktiv durch Tipps zu einer schnellen Schadenregulierung unterstützt.

 

Nutzen Sie dazu die von mir entwickelte Checkliste und Sie können sicher sein, das Sie auch den richtigen Kfz-Sachverständigen finden werden.

 

1.Frage:

Gibt Ihnen Ihr Gutachter schon vor Ort Ratschläge über die Möglichkeiten der Reparatur.

2.Frage:

Ist Ihr Gutachter jederzeit für Sie erreichbar (ohne langes hinterher telefonieren)?

 

3.Frage:

Schlägt der Gutachter Ihnen Kalkulatorische Gestaltungsmöglichkeiten, wie die Reparatur mit Gebrauchtteilen, die 130%-Regelung vor, ohne dass Sie ihn auf diese Möglichkeiten hinweisen müssen?

 

4.Fragen:

Hat Ihr Gutachter Sie bereits auf Vor- und Altschäden an Ihrem Fahrzeug gefragt und wird während der Begutachtung ein Lackschichtdickenmessgerät? Schließlich hängt hier mit die wesentliche Regulierung Ihres Unfallschadens ab!

 

 

5.Frage:

Erledigt Ihr Gutachter die übertragenden Aufgaben rechtzeitig und nutzt auch zur Gutachtenübertragung an die Versicherung die GDV-Schnittstelle bzw. E-Mail, welche mitunter 1-2 Werktage schneller ist, als der normale Postweg? 

 

6.Frage:

Kennt Ihr Gutachter die Besonderheiten Ihres Fahrzeuges und hat in der Vergangenheit solche Fahrzeuge bereits begutachtet? Das wären z.B. Hybrid- oder Gasfahrzeuge,

Oldtimer, Motorräder (spez. Harley Davidson), Sattelzüge usw.

 

7.Frage:

Kann sich der Gutachter Ihnen gegenüber verständlich ausdrücken und das ohne langes fachliches Kauderwelsch?

 

8.Frage:

Ist Ihnen Ihr Gutachter sympathisch, sodass Sie Vertrauen haben?

 

9.Frage:

Ist der Gutachter in einem Berufsverband speziell für Kfz-Sachverständige wie z.B. dem BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen)?

 

 

Wenn Sie alle 9 Fragen positiv beantworten können, dann können Sie sicher sein, dass Sie den richtigen Kfz-Sachverständigen gefunden haben und somit auch  eine schnelle Schadenregulierung erwarten können.

Das sollten Sie über Kfz-Sachverständige unbedingt wissen!

Natürlich können Sie direkt einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen. Dieser bringt in der Regel auch direkt die gegnerische Versicherung in Erfahrung, soweit Ihm der Unfallgegner bzw. das gegnerische Kennzeichen bekannt ist.

 

Damit Ihr Unfallschaden unabhängig begutachtet wird, haben Sie die freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen. Einzige Voraussetzung für die Beauftragung eines freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen besteht darin, dass er nach aktueller Rechtssprechung erst ab einer Schadenhöhe von 700,00 EUR eingeschaltet werden darf.

 

Für Schäden unterhalb von 700,00 EUR gilt die Bagatellschadengrenze, für die ein normales Kostenangebot einer Kfz-Werkstatt ausreicht. Da aber schon Schäden,  am Beispiel eines Stoßfängers oder Tür, oft die so genannte „Bagatellschadensgrenze“ übersteigen, empfiehlt es sich, dass sich ein Kfz-Sachverständiger den Schaden anschaut und gegebenenfalls ein Unfallgutachten erstellt.


Da natürlich solche Kfz-Schadengutachten je nach höhe des Unfallschadens mehrere hundert Euro kosten können und nicht immer die Schuldfrage dahingehend geklärt ist, das die gegnerische Versicherung auch die Sachverständigenkosten mit übernimmt, können Sie ganz einfach und bequem von zu Hause aus eine Kfz-Schaden-Kalkulation preisgünstig anfertigen lassen.


Natürlich und darauf können Sie sich verlassen, werden die Kfz-Schaden-Kalkulationen von einem Team aus Kfz-Sachverständigen angefertigt. Und möchten Sie sich doch lieber auf die Arbeit eines Kfz-Sachverständigen bei Ihnen vor Ort vertrauen, so kann ich Ihnen auch einen freien und anerkannten Kfz-Sachverständigen vor Ort empfehlen.

 

Bei der Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen sollten Sie  darauf zu achten, dass er frei und  unabhängig sein sollte. Weiterhin sollten Sie darauf achten, dass der Kfz-Sachverständige einem Verband wie zum Beispiel dem BVSK (Bundesverband freier und unabhängiger Kfz-Sachverständiger) angehört. Diese Kfz-Sachverständigen sind vom Verband verpflichtet, sich regelmäßig weiter- und fortzubilden. So müssen die freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen die Mitglied im BVSK sind im Jahr an mindestens 3 Weiterbildungsseminaren teilnehmen.

Ihr Kfz-Gutachter und Sachverständigenbüro in Berlin & Brandenburg: KFZ-Gutachter packt aus...

Ihr Kfz-Gutachter und Sachverständigenbüro in Berlin & Brandenburg: KFZ-Gutachter packt aus...: Ihnen als Geschädigten Autofahrer steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von...

KFZ-Gutachter packt aus...

  1. Ihnen als Geschädigten Autofahrer steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenshöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch ein sogenannter Klein- oder Bagatellschaden vorliegt (Schadenshöhe liegt nicht höher als 715.-Euro) reicht als Schadensnachweis zumeist der Kostenvorschlag einer Fachwerkstatt ausreichen. Sie erhalten übrigens ohne großen Aufwand und ohne Kosten bei uns diesen Kostenvoranschlag, welchen wir auch auf Wunsch direkt zur Versicherung weiterleiten.
  2. Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe ist Voraussetzung dafür, dass Ihnen nach einem Verkehrsunfall die zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass Ihr Unfallschaden vollständig erkannt und beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann zudem die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.
  3. Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalls offenbarungspflichtig. Mit dem Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
  4. Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in
    der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.
  5. Ihnen als geschädigten Autofahrer steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).
  6. Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen und müssen sich NICHT auf die Angebote der gegnerischen Versicherung einlassen.
  7. Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens
    Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, wird von uns festgelegt und bereits im Schadengutachten vermerkt.
  8. Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.
  9. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie als Geschädigter einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.
  10. Wir als unabhängige Kfz-Sachverständige tragen dazu bei, daß eine neutrale und unabhängige Ermittlung des Schadens gewährleistet wird.
  11. Mit dieser Methode erreichen Sie eine durchschnittliche Mehrauszahlung von 367 EUR. Ganz legal und seriös. Damit aber nicht jeder damit "hausieren" geht, werde ich diese Methode nicht veröffentlichen, sondern Ihnen nur bei der Schadenbegutachtung nennen. Diese einzigartige Methode funktioniert auch nur ausschließlich bei Haftpflichtschäden.