Ihr Kfz-Gutachter in Berlin, Carsten Lehmann rät: „Wenn Sie
sich nach einem Unfallschaden die Reparaturkosten fiktiv auszahlen lassen und
das Fahrzeug in Eigenregie ohne Rechnung reparieren lassen, ist es ratsam eine
Reparaturbestätigung durch einen Kfz-Sachverständigen erstellen zu lassen.“
In der Vergangenheit kam es des Öfteren immer wieder vor,
dass Geschädigte nach fiktiver Abrechnung erneut in einem Verkehrsunfall verwickelt worden ist. Somit kam er nun in
die Schwierigkeit, die ordnungsgemäße Reparatur des früheren Unfallschadens nachzuweisen.
Die Sache ist natürlich heute die, das die Versicherungen untereinander mit dem
sogenannten Hinweis- und Informationssystem „HIS“ so gut vernetzt sind, dass
Sie garantiert eine Rückfrage zum alten Schaden von der Versicherung erhalten.
Das HIS-System wurde von der Versicherungswirtschaft
eingeführt um Versicherungsbetrug und –missbrauch im Vorfeld aufzudecken.
Wenn Sie dann die Reparatur des vorherigen Unfallschadens
nicht belegen können, verweigert die Versicherung im schlimmsten Fall die
Regulierung.
Wenn Sie bei uns ein Kfz-Schadengutachten erstellen lassen, dann erhalten Sie die Reparaturbestätigung von uns *kostenlos*!
Ihr Kfz-Gutachter in Berlin, Tel.: 030-54 99 59 0. Rufen Sie noch heute an! Wir machen das!
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