Mittwoch, 6. November 2013

Oldtimer? Unfall? Verlust? Sind Sie wirklich mit der Hälfte zufrieden?

 
Classic Data Bewertungspartner in Berlin und Umland

Und wie alt ist Ihr Fahrzeug-Gutachten?
Klassische Fahrzeuge sind auch im Schadensfall etwas Besonderes! Reparaturaufwendungen, Ersatzteilbeschaffung sowie Wertermittlung sind anders als bei modernen Fahrzeugen. Wir als Classic Data Bewertungspartner in Berlin kennen die Feinheiten und berücksichtigen diese bei der Kalkulation.

Zur Werterhaltung Ihres Klassikers und zum Schutz gegen Unterversicherung empfehlen wir die Aktualisierung Ihrer Fahrzeugbewertung nach 2 Jahren.





"Classic Data Bewertungen werden von allen *führenden* Oldtimerversicherungen anerkannt!"

Die Kfz-Sachverständigen der Ingenieurbüro Lehmann KG erstellen Bewertungen für viele Zwecke, z.B. zur Versicherungseinstufung, Vorlage bei Kreditinstitutionen oder Leasinggesellschaften, für Kauf oder Verkauf, sowie zur Dokumentation von Restaurationen oder für den Schadenfall.
Ob Oldtimer, Youngtimer, Exot, Replika, Szene-Fahrzeug, Harley oder Roller. Wir bieten Ihnen Fahrzeugbewertungen, Beratung und Service!


Sind Sie wirklich mit der Hälfte zufrieden?

Was nützt eine Wertsteigerung, wenn Sie nicht dokumentiert ist?
Ein aktuelles Classic Data Gutachten attestiert den jetzigen Wert Ihres Fahrzeuges und hilft im Schadensfall Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Kurzbewertungen zur Versicherungseinstufung erhalten Sie bereits ab 150 EUR.

Unfallschadenabwicklung nicht aus der Hand geben

             
Nach einem unverschuldeten Unfall ist man oft hilflos. Schließlich erlebt man ein solches Ereignis nicht alle Tage.
Oft glaubt man, dass mit einem Anruf bei gegnerischen Versicherern alles Notwendige in die Wege geleitet wurde. Selbst die Polizei rät nach einer Unfallaufnahme oft dazu, Kontakt mit dem gegnerischen Versicherer aufzunehmen.
Dieser Rat allerdings ist in aller Regel grundfalsch. Nicht der Unfallgeschädigte ist verpflichtet, den Unfallschaden zu melden, sondern diese Verpflichtung trifft zuerst einmal den Unfallverursacher. Der
Unfallgeschädigte sollte zuerst die Daten des Unfallgegners vermerken, schauen, ob Zeugen zur Verfügung stehen, in jedem Fall aber das Kennzeichen des Unfallgegners notieren.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen dem Geschädigten viele Rechte zu. So hat er immer die Möglichkeit, mit der Geltendmachung seiner Ansprüche auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen
Anwalt zu beauftragen. Oft noch entscheidender ist jedoch die sachgerechte Feststellung der Höhe des Unfallschadens. Hier hat der Geschädigte das Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Beweissicherung und Schadenfeststellung zu beauftragen. Die Kosten hierfür übernimmt die gegnerische
Versicherung. Lediglich in Fällen eines sogenannten Bagatellschadens, wenn die Reparaturkosten geringer sind als 750,00 €, muss der Geschädigte die Sachverständigenkosten selbst tragen. In Anbetracht der komplexen Fahrzeugtechnik ist ein solcher Fall jedoch kaum vorstellbar.
Das Recht, einen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen, besteht im Übrigen auch, wenn der Versicherer ausdrücklich auf einen Sachverständigen verzichtet oder anbietet, einen eigenen Sachverständigen hinzuziehen. Auf solche Angebote sollte man sich nie einlassen. Es kann nicht sein, dass der, der den
Schaden auszugleichen hat, auch noch bestimmen soll, wie hoch dieser Schaden am Ende ist.

Nach den Erfahrungen des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. – BVSK – gibt es heute kaum noch sogenannte klar gelagerte einfache Schadenereignisse. Nicht nur der Unfallhergang ist gelegentlich streitig, sondern regelmäßig wird über
die Höhe des Schadens gestritten. Verantwortlich hierfür ist einerseits das Bestreben vieler Versicherer, Schadenersatzansprüche zu reduzieren, indem scheinbar oft willkürlich gekürzt wird, verantwortlich ist aber auch die immer komplexere Fahrzeugtechnik, modernste Werkstoffe oder auch ein sehr hoher
Elektronikanteil in den Fahrzeugen.

Der BVSK hilft gerne bei der Vermittlung eines geeigneten Sachverständigen (www.bvsk.de).
Auch Verkehrsrechtsanwälte können über den BVSK vermittelt werden.

Montag, 26. November 2012

Warum das Kfz-Schadengutachten eines der effektivsten Methoden zu einer schnellen Schadenregulierung ist

Ich möchte Ihnen hier einen Überblick verschaffen, für was das Kfz-Schadengutachten eigentlich von so großer Bedeutung ist. Denn Sie erhalten bei einem Schadengutachten keineswegs nur eine, manche  sagen auch überteuerte Kalkulation dazu. Vielmehr unterstützt Sie dieses Kfz-Schadengutachten erheblich zu einer vollständigen  Regulierung Ihres Unfallschadens.
 
Die Vor- und Nachteile eines Kfz-Schadengutachtens gegen einen Kostenvoranschlag, zeige ich Ihnen jetzt im Vergleich.

 
Die Vorteile eines Kfz-Schadengutachten

 

Nur in einem Kfz-Schadengutachten werden alle Schadenpositionen berücksichtigt, die für eine Regulierung unbedingt nötig sind. So werden nur im Schadengutachten  Reparaturdauer, Wertminderung, Restwert und Wiederbeschaffungswert berücksichtigt. Der Kostenvoranschlag weist  ausschließlich  nur die reinen Reparaturkosten auf.

 

Im Schadengutachten werden alle Fragen zum Schadenhergang (Plausibilität) mit berücksichtigt.

 
Das Schadengutachten unterscheidet sachgerecht zwischen instand setzen und erneuern.

 
Das Schadengutachten enthält sämtliche Unfallbedingten Positionen (erfahrungsgemäß werden in Kostenvoranschlägen viele Positionen nicht berücksichtigt).

 
Das Schadengutachten stellt eine Prognose des Reparaturaufwandes  dar, d. h. übersteigen die Reparaturkosten diese Prognose, sind diese Reparaturkosten im vollen Umfange vom Schädiger zu tragen.

 
Schadengutachten dienen der Betrugsbekämpfung.

 
Schadengutachten ermöglichen eine korrekte und schnelle Schadenfeststellung.
 

Das Schadengutachten eines qualifizierten unabhängigen
Kfz-Sachverständigen erhöht        in jedem Fall die Regulierungsakzeptanz.

Wie Sie einen qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen finden, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

 

 

Die Nachteile eines Kfz-Schadengutachtens:

 

Wurde das Schadengutachten von einem qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstellt, gibt es keine Nachteile. Wie Sie ihn finden, erfahren Sie in diesem Ratgeber und anhand meiner persönlich entwickelten Checkliste.

  

Die Nachteile eines Kostenvoranschlages         

Mitunter wird der Kostenvoranschlag auch von einigen Kfz-Werkstätten kostenlos angeboten. In der Regel werden aber 10% von der veranschlagten Reparatursumme in Rechnung gestellt, was bei einer Auftragsvergabe verrechnet wird.

So kostet Ihnen bei einer Schadenhöhe von 1.000 Euro solch ein Kostenvoranschlag, mitunter 100 Euro.

Trotz des günstigen Preises gegenüber eines Kfz-Schadengutachtens  besitzen Kostenvoranschläge nur einen sehr bedingt Beweissichernden Charakter, welches für Sie zum großen und finanziellen Nachteil werden kann, wenn dieser Kostenvoranschlag abgelehnt wird. In der Regel werden Kostenvoranschläge auch nicht von Gerichten anerkannt.

 

Die ultimative Sachverständigen-Checkliste mit der Sie garantiert einen qualifizierten und anerkannten Kfz-Sachverständigen finden

Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Gutachter Sie auch wirklich umfassend berät und unterstützt und Ihnen aktiv durch Tipps zu einer schnellen Schadenregulierung unterstützt.

 

Nutzen Sie dazu die von mir entwickelte Checkliste und Sie können sicher sein, das Sie auch den richtigen Kfz-Sachverständigen finden werden.

 

1.Frage:

Gibt Ihnen Ihr Gutachter schon vor Ort Ratschläge über die Möglichkeiten der Reparatur.

2.Frage:

Ist Ihr Gutachter jederzeit für Sie erreichbar (ohne langes hinterher telefonieren)?

 

3.Frage:

Schlägt der Gutachter Ihnen Kalkulatorische Gestaltungsmöglichkeiten, wie die Reparatur mit Gebrauchtteilen, die 130%-Regelung vor, ohne dass Sie ihn auf diese Möglichkeiten hinweisen müssen?

 

4.Fragen:

Hat Ihr Gutachter Sie bereits auf Vor- und Altschäden an Ihrem Fahrzeug gefragt und wird während der Begutachtung ein Lackschichtdickenmessgerät? Schließlich hängt hier mit die wesentliche Regulierung Ihres Unfallschadens ab!

 

 

5.Frage:

Erledigt Ihr Gutachter die übertragenden Aufgaben rechtzeitig und nutzt auch zur Gutachtenübertragung an die Versicherung die GDV-Schnittstelle bzw. E-Mail, welche mitunter 1-2 Werktage schneller ist, als der normale Postweg? 

 

6.Frage:

Kennt Ihr Gutachter die Besonderheiten Ihres Fahrzeuges und hat in der Vergangenheit solche Fahrzeuge bereits begutachtet? Das wären z.B. Hybrid- oder Gasfahrzeuge,

Oldtimer, Motorräder (spez. Harley Davidson), Sattelzüge usw.

 

7.Frage:

Kann sich der Gutachter Ihnen gegenüber verständlich ausdrücken und das ohne langes fachliches Kauderwelsch?

 

8.Frage:

Ist Ihnen Ihr Gutachter sympathisch, sodass Sie Vertrauen haben?

 

9.Frage:

Ist der Gutachter in einem Berufsverband speziell für Kfz-Sachverständige wie z.B. dem BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen)?

 

 

Wenn Sie alle 9 Fragen positiv beantworten können, dann können Sie sicher sein, dass Sie den richtigen Kfz-Sachverständigen gefunden haben und somit auch  eine schnelle Schadenregulierung erwarten können.