Montag, 26. November 2012

KFZ-Gutachter packt aus...

  1. Ihnen als Geschädigten Autofahrer steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenshöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch ein sogenannter Klein- oder Bagatellschaden vorliegt (Schadenshöhe liegt nicht höher als 715.-Euro) reicht als Schadensnachweis zumeist der Kostenvorschlag einer Fachwerkstatt ausreichen. Sie erhalten übrigens ohne großen Aufwand und ohne Kosten bei uns diesen Kostenvoranschlag, welchen wir auch auf Wunsch direkt zur Versicherung weiterleiten.
  2. Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe ist Voraussetzung dafür, dass Ihnen nach einem Verkehrsunfall die zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass Ihr Unfallschaden vollständig erkannt und beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann zudem die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden können.
  3. Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalls offenbarungspflichtig. Mit dem Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
  4. Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in
    der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.
  5. Ihnen als geschädigten Autofahrer steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).
  6. Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen und müssen sich NICHT auf die Angebote der gegnerischen Versicherung einlassen.
  7. Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens
    Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, wird von uns festgelegt und bereits im Schadengutachten vermerkt.
  8. Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.
  9. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie als Geschädigter einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.
  10. Wir als unabhängige Kfz-Sachverständige tragen dazu bei, daß eine neutrale und unabhängige Ermittlung des Schadens gewährleistet wird.
  11. Mit dieser Methode erreichen Sie eine durchschnittliche Mehrauszahlung von 367 EUR. Ganz legal und seriös. Damit aber nicht jeder damit "hausieren" geht, werde ich diese Methode nicht veröffentlichen, sondern Ihnen nur bei der Schadenbegutachtung nennen. Diese einzigartige Methode funktioniert auch nur ausschließlich bei Haftpflichtschäden. 

Sonntag, 25. November 2012

Vorsicht, Falle! Miese Tricks unseriöser Autohändler


Sie haben sich entschieden einen neuen Gebrauchtwagen zu kaufen und gehen zum Händler. Zwei Wochen später haben Sie einen Autounfall und der Kfz-Gutachter sagt Ihnen, dass Ihr neuer Gebrauchter einen Unfallschaden hatte. Und das obwohl im Kaufvertrag ausdrücklich dieses Fahrzeug als "unfallfrei" deklariert wurde. Leider kein Einzelfall in meiner Tätigkeit als Kfz-Gutachter und Sachverständiger in Berlin.

Einer meiner ganz fiesen Fälle war der, das eine Kundin mit einem Haftpflichtschaden zu mir ins Büro kam und sie das Fahrzeug zwei Wochen zuvor bei einem Händler als unfallfrei erwarb. Im Laufe der Schadenregulierung stellte sich aber heraus, dass dieses Fahrzeug in der Vergangenheit bei einer Versicherung als Totalschaden abgerechnet wurde. Die jetzige gegnerische Versicherung die den Schaden regulieren sollte, weigerte sich den neuen Unfallschaden zu regulieren, da die neue Fahrzeughalterin in der Schadenmeldung angab, dass dieses Fahrzeug unfallfrei ist. Letztendlich regulierte die Versicherung nur den Schaden, da die Fahrzeughalterin mit dem Kaufvertrag nachweisen konnte, dass das Fahrzeug ihr als unfallfrei verkauft wurde.

Das sind die 8 Tricks unseriöser Autohändler!

1. Gewährleistungsausschluß

Verkauft ein Autohändler ein gebrauchtes Fahrzeug an eine Privatperson, darf er die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen. Oft tricksen Autohändler, indem sie das Fahrzeug "im Auftrag" oder "Privat" anbieten.

2. Manipulierter Tachostand

Mit dem Computer kann der Tacho an fast jedem Fahrzeug in wenigen Minuten "runter gestellt" werden. Achten Sie deshalb auf den Gesamteindruck am Fahrzeug und auf das Checkheft und auf Berichte der Hauptuntersuchung. Selbst ein Kontakt mit dem Vorbesitzer kann nicht schaden.

3. Verstecke Unfallschäden

Achten Sie auf Farbunterschiede, Arbeitsspuren an Verschraubungen, z.B. am Kotflügel vorn. Stimmen die Spaltmaße. Lassen Sie die Dicke der Lackschichtdicke mit einem Lackschichtdickenmessgerät überprüfen.

4. Optische Tricks

Sicherlich sieht es schick aus, wenn beim Händler ein Fahrzeug steht, wo der Motorraum glänzt. Der Nachteil aber einer solcher Aufbereitung ist der, das sich an einem frisch gereinigten Motor nicht feststellen lässt, ob dieser Öl verliert, Genauso sollten Sie bei frisch geschwärzten Reifen auf das Herstellungsjahr achten.

5. Verkaufsdruck

Hier ist es genauso wie beim Hauskauf "Sie müssen sich schnell entscheiden, wir haben noch andere Interessenten". Lassen Sie sich nicht vom Verkäufer unter Druck setzten, nehmen Sie sich Zeit. Ich hatte mal einen Kunden, der sich 15! Porsche 911 angeschaut hat, bis er den richtigen gefunden hat.

Tipp: Sie bekommen ein sehr gutes Bauchgefühl, wenn Sie mal wirklich zu 10 verschiedenen Autohändlern gehen und sich Fahrzeuge anschauen. Danach können Sie schon mal 7 Händler streichen, die Sie über den Tisch ziehen möchten.

6. HU und Garantie kosten extra

Der ausgewiesene Preis sollte der Endpreis sein. Ist die neue Hauptuntersuchung nur gegen extra Aufpreis möglich, sind meist Mängel am Fahrzeug. Bei "Fähnchenhändlern" kostet die Garantie meisten extra.

7. Gefälschtes Scheckheft

Ein Scheckheft mit allen Stempeln schafft Vertrauen. Aber nur, wenn es echt ist. Originale Rechnungen, Ölzettel und Aufkleber im Motorraum belegen konkrete Wartungs- und Reparaturarbeiten.

8. Verweigerung eines Checks

Sie sind unsicher, möchten das Fahrzeug vor dem Kauf von einem Kfz-Sachverständigen überprüfen lassen? Windige Händler, die Mängel verbergen wollen, spielen da oft nicht mit.

Tipp: Nehmen Sie sich beim Gebrauchtwagenkauf immer genug Zeit, lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, vergleichen Sie die Angebote.

Mittwoch, 21. November 2012

Ihre Kfz-Gutachter und Sachverständigenbüro in Berlin & Brandenburg: So nehmen Sie für eine schnelle Schadenabwicklung ...

Ihre Kfz-Gutachter und Sachverständigenbüro in Berlin & Brandenburg: So nehmen Sie für eine schnelle Schadenabwicklung ...: In diesem Kapitel zeige ich Ihnen, dass es direkt nach einem Autounfall einige sehr wichtige Punkte zu beachten gibt, damit Sie auch wirkli...

So nehmen Sie für eine schnelle Schadenabwicklung einen Unfallschaden auf!

In diesem Kapitel zeige ich Ihnen, dass es direkt nach einem Autounfall einige sehr wichtige Punkte zu beachten gibt, damit Sie auch wirklich Ihren Unfallschaden vom Schadenverursacher oder dessen Versicherung zügig
abgewickelt bekommen.
 
So einfach auch die folgenden Punkte beschrieben werden, sind es genau diese Punkte die direkt am Unfallort immer wieder vergessen werden. Ich weiß aus eigener Erfahrung sehr gut, dass man nach einem Autounfall nicht immer die
Ruhe weg hat. Der Puls steigt, man wird nervös und fragt sich schnell was als nächstes zu erledigen ist. Und ohne dass man sich versieht, bekommt man schon irgendwelche Ratschläge von fremden Personen, die meinen alles besser zu wissen.
 
Die wichtigsten Angaben nach einem Autounfall:
 
  • Name und Anschrift des Unfallgegners
  • Name und Anschrift des gegnerischen Fahrzeughalters
  • Amtliches Kfz-Kennzeichen
  • Fahrzeugtyp und Modell
  • Unfallort und Uhrzeit
  • Versicherung und Versicherungsnummer des Unfallgegners
  • Namen und Anschriften von Unfallzeugen
 

 
Damit alle Angaben des Unfallgegners vollständig notiert werden, empfehle ich gerne einen Unfallbericht zum Unfall zu erstellen. In diesen Unfallbericht wird neben ihren Angaben
und denen des Unfallgegners auch eine Schadenschilderung des Unfallherganges verlangt.
 
 
Einen standardisierten Unfallbericht, der sogar europaweit anerkannt ist, finden Sie
am Ende hier. In diesem Unfallbericht können Sie sehr gut alle Daten die nach einem Autounfall eine wichtige Bedeutung haben sehr übersichtlich dokumentieren.

Der Unfallbericht ist auch hervorragend für einen Auslandsunfall geeignet, da er in Europa einen einheitlichen Standard hat. Ich empfehle Ihnen, dass Sie nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung direkt nach dem Zusammenstoß fotografieren. Da heutzutage fast jedes Handy mit einer Kamera ausgestattet ist, ist das fast immer möglich. Achten Sie auch auf eventuelle Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte, Lackspuren etc., fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an. Selbstverständlich finden Sie im Europäischen Unfallbericht auch die Möglichkeit zur Anfertigung einer Unfallskizze. Eine ganz geniale Lösung zur Erstellung einer Unfallskizze bietet die Suchmaschine Google. Google hat ein tolles Programm Namens „GoogleEarth“ bzw. GoogleMaps entwickelt. Sie können hier direkt auf Satellitenbilder zugreifen und diese in Ihre Unfallskizze eingehen lassen. Gerade bei unübersichtlichen Kreuzungen kann man den Schadenhergang sehr anschaulich auch der gegnerischenVersicherung verdeutlichen. Und das mit ganz einfachen Mitteln!




Sie können also mit Hilfe von „GoogleEarth“ innerhalb weniger Minuten eine professionelle Unfallskizze anfertigen.